Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Oetinger Schmuckgroßhandel GmbH
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Stand Januar 2004
Allgemeines
Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, diesen wird hiermit widersprochen, es sei denn, wir hätten der Geltung der Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Preise und Zahlungsbedingungen
Zur Berechnung kommen die am Liefertag gültigen Preise. Porto und Verpackung werden dem Kunden berechnet. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen auch von Seiten unserer Lieferanten eintreten, behalten wir uns das Recht vor, die ausgewiesenen Preise entsprechend anzupassen.
Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir, soweit nicht ältere Posten offen sind, 5 % Skonto mit Ausnahme von Netto-Rechnungen. Ohne Abzug sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Netto-Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Bei Überschreitung des ab Rechnungsdatum laufenden vereinbarten Zahlungsziel tritt Verzug automatisch nach § 286 ABS.2 Ziffer 2 BGB ein. Wir sind dann berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Mahnungen nach Verzugseintritt berechtigen uns zur Berechnung einer Mehrkostenpauschale in Höhe von 15,-- Euro. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.
Lieferung, Gewährleistung und Gefahrübergang
Der Kunde hat bei Entgegennahme oder Erhalt jede Lieferung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich zu übersenden. Bei Beförderer ist sofort eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Mängelrügen von Waren sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Die Versendung von Ware erfolgt auf unsere Gefahr. Bei Kleinaufträgen unter 50,-- Euro Warenwert sind wir berechtigt einen Mindermengen oder Bearbeitungszuschlag in Höhe von 10,-- Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu belasten. Bei Ware die wir zur Gutschrift zurücknehmen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese erfolgt (auch gesetzlicher oder vertraglicher Rücktritt), sind wir berechtigt eine Kostenpauschale in Höhe von 5% des Gutschriftbetrages, mindestens jedoch 10,-- ¿ zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Der Gutschriftbetrag wird um die jeweilige Kostenpauschale gekürzt.
Auswahlsendungen
Werden, sei es auf Wunsch des Käufers, sei es von uns aus, Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die gesamte zugesandte Ware als käuflich (fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen der in der Auswahlnota angegebenen Frist die Ware zurückerhalten. Für Auswahlen, aus denen nichts behalten wird , sind wir berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- Euro zu belasten. Die Rücksendung der Auswahl-Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
Wir tragen Versicherungsschutz, so lange diese Auswahlfrist läuft, alsdann geht alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs, auf den Empfänger über. Werden Auswahlsendungen während der Auswahlfrist vom Kunden als Ausstellungswaren eingesetzt, in Kommission gegeben oder nicht entsprechend aufbewahrt (Tresor)dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs.
Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt hiermit im voraus an uns seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zu Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Eine Weiterveräußerung darf nur im gewöhnlichen Geschäftsgang erfolgen, solange der Käufer nicht in Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten.(Abschrift des Pfändungsprotokolls) Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezüglichen Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadensersatzpflichtig. Bei Zahlungsverzug und sonstigen Vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt berechtigt uns, bei Ausbleiben der vereinbarten Zahlung ohne vorherige Lastsetzung die Herausgabe der Ware zu verlangen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehender Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
Rechte bei Vermögensverschlechterung
Wird nach Abschluss des Vertrages bzw. nach Lieferung der Ware festgestellt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist oder tritt im Verlauf der Vertragsabwicklung eine erhebliche Minderung der Kreditwürdigkeit ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Forderung sofortiger Bezahlung oder von Sicherheitsleistungen berechtigt; wenn der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet oder sein Gegenleistung nicht erbracht hat. Noch ausstehende Lieferungen erfolgen dann nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht, Wirksamkeit
Durch die widerspruchslose Entgegennahme unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bestätigt der Käufer, dass er Vollkaufmann im Sinne von § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Michelau. Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich Lichtenfels. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

